Bei der Sanierung kontaminierter Standorte, bei Aushub- und Tiefbauarbeiten
können schadstoffbelastetes Erdreich und Bauschutt anfallen. Viele Fertigungs- und Verarbeitungsbetriebe
produzieren Prozessrückstände, die gesondert entsorgt werden müssen.
Entsorgen bedeutet natürlich nicht einfach nur Wegschaffen. Wir haben in Deutschland eines der strengsten
Abfallgesetze der Welt.
Wir verfügen über eine uneingeschränkte Abfalltransportgenehmigung. Diese ermöglicht uns den
bundesweiten Transport aller Abfallarten des gesamten EAK (Europäischer Abfallkatalog). Die Genehmigung umfasst
auch den Transport von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung.